AGB
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Geltungsbereich
Sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen durchgeführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Unsere Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Privat Personen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß §310 Abs. 1 BGB.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an – sowohl für den vorliegenden als auch für alle zukünftigen Verträge. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden entfalten nur dann Wirkung, wenn DMS® diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das Schweigen von DMS® auf abweichende Bedingungen gilt in keinem Fall als Zustimmung oder Anerkennung. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Vertragsabschluss
Erteilt der Kunde einen Auftrag, der als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren ist, so ist er 4 Wochen daran gebunden. Mit der Annahme dieses Auftrages durch uns kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Erfüllung erfolgen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.
- Lieferungen und Leistungen
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert werden und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Terrorismus und Sabotage.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten.
3.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
- Preise, Versandkosten
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4.2 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Für Aufträge mit einem Warenwert bis netto EUR 250,00 und Lieferungen ins Ausland (unabhängig vom Warenwert) berechnen wir Porto und Versandkosten in der tatsächlich anfallenden Höhe.
4.4 Bei Reparaturaufträgen werden Anfahrtszeiten, Fahrzeugkosten, Wartezeit und eventuelle Montagezeit gesondert berechnet.
- Zahlung, Lastschrift
5.1 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet. Gemäß § 288 Abs. 5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung im Falle des Zahlungsverzugs Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von € 50,00 die auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wir machen diese Pauschale mit der 2. Mahnung geltend. Wir sind berechtigt, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
5.2 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten erfolgen. Der Außendienst ist nicht berechtigt, Barzahlungen entgegenzunehmen.
5.3 Leasing/Finanzierung. Sofern bei uns erworbene Erzeugnisse finanziert/geleast werden sollen, muss der Bestelleintritt der Finanzierungsgesellschaft vor Lieferung bzw. Leistung nachgewiesen werden.
- Annahmeverzug
6.1 Kommt der Kunde mit der Annahme der ihm von uns angebotenen Leistung in Verzug oder lehnt er die Erfüllung endgültig ab, so können wir nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen und Schadensersatz, mindestens in Höhe einer Pauschale von 15 % der Auftragssumme, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, und wenn von uns die Vertragserfüllung nicht abgelehnt oder Schadensersatz geltend gemacht wurde, sind wir berechtigt, die Ware bereits vor Lieferung zum Zeitpunkt des Eintritts des Annahmeverzuges abzurechnen.
6.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
- Aufrechnungsverbot
Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
- Versand, Gefahrenübergang
8.1 Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Ware auf den üblichen Versandweg gebracht wurde. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
8.2 Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Ware gegebenen – falls vom Hersteller direkt an ihn übersandt wird.
8.3 Auf Verlangen des Kunden schließen wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung ab.
- Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (inklusive Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen, Reparaturaufträgen), einschließlich aller Nebengeschäfte, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die Vorbehaltsware, soweit es sich nicht um Verbrauchsgüter handelt, auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
9.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräußerung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab.
9.4 Die Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen.
9.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9.6 Wir sind berechtigt und der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Kunden gegenüber bekannt zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde verpflichtet sich, mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) anzuzeigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden entfällt diese Einzugsermächtigung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen.
9.7 Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverteidigung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Untersuchungspflicht
10.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel – einschließlich fehlender Beschaffenheitsgarantien – sowie Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, sind DMS® unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Warenerhalt, schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu melden. Erfolgt die Mängelanzeige nicht form- oder fristgerecht, gilt die Ware als genehmigt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige bei DMS®.
10.2 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen ist DMS® nach eigener Wahl zur Nacherfüllung verpflichtet – entweder durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzware oder durch Nachbesserung.
Ersatzlieferung: Die mangelhafte Ware geht in das Eigentum von DMS® über. Der Kunde verwahrt die Ware bis zur Abholung. Eine Entsorgung, Weiterverarbeitung oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Genehmigung von DMS® zulässig.
Nachbesserung: Der Kunde stellt DMS® die mangelhafte Ware zur Prüfung und Nachbesserung frachtfrei zur Verfügung.
DMS® ist berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.3 Rücktritt und Minderung
Kommt DMS® der Nacherfüllungspflicht nicht oder nicht erfolgreich nach, oder ist die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – sofern diese nicht gesetzlich entbehrlich ist – nach seiner Wahl:
vom Vertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern.
Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
10.4 Weitergehende Ansprüche
Weitergehende Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln oder Mangelfolgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 10.
10.5 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht von DMS® entfällt, wenn kein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, insbesondere wenn Fehler zurückzuführen sind auf:
- unsachgemäße Verwendung oder Montage
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
- natürlichen Verschleiß
- Eingriffe des Kunden oder Dritter in den Liefergegenstand
- Nichtbeachtung der Hinweise von DMS® zu Maßen, Lagerung oder Verarbeitung
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn durch vorgenannte Handlungen die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Etwaige Mehrkosten der Mängelbeseitigung trägt in jedem Fall der Kunde.
10.6 Arglist und Beschaffenheitsgarantie
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie richten sich die Ansprüche des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Service und Wartung
11.1 Wenn Teile von Geräten im Rahmen der Wartung, Störungsbehebung oder sonstigen Leistungen nach dem Stand der Technik ausgetauscht werden müssen, verwenden wir grundsätzlich neue Teile. Ausgenommen sind die besonderen Absprachen mit Kunden.
11.2 Um die Arbeiten möglichst schnell und effizient leisten zu können, sind wir auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde hat daher folgende Mitwirkungspflichten: Der Kunde hat am Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit wir die Leistung ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen können. Der Kunde hat hierbei insbesondere sicherzustellen: freien Zugang zum Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung. Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung, der uns über Störungseinzelheiten u. ä. informieren kann.
Bei der Störungsmeldung, der Vereinbarung von Wartungsterminen bzw. der Vereinbarung von Terminen für sonstige Leistungen sind wir nach Möglichkeit detailliert über den Zustand des Gerätes zu informieren, damit der Zeit- und Materialeinsatz geplant werden kann.
- Garantie
Rahmen: 4 Jahre
E-Motoren: 2 Jahre
Steuerung: 2 Jahre
12.1 Bei neu hergestellten Sachen oder Werkleistungen leisten wir Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden. Bei Vorliegen von Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung.
Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises kann der
Kunde erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung
verlangen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und offensichtliche Mängel sowie Transportschäden unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
12.3 Nicht der Gewährleistung unterliegen betriebsbedingte Abnutzungen und üblicher Verschleiß der gelieferten Ware, insbesondere der Verschleißteile.
Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern und Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit der Ware. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an der Ware vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind oder Seriennummern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Die vorstehenden Ausschlüsse greifen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.
12.4 Garantien werden durch uns nicht gegeben, gesonderte Einzelvereinbarungen bleiben vorbehalten. Unabhängig davon treten wir – soweit zulässig – etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne für diese weitergehenden Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller selbst einzustehen. Soweit wir im Auftrag des Kunden Leistungen im Zusammenhang mit diesen abgetretenen Garantie- oder Gewährleistungszusagen erbringen, sind diese durch den Kunden zu vergüten. Etwaige Ersatzansprüche des Kunden gegen den Hersteller bleiben unberührt. Wir übernehmen für diese keine Haftung.
12.5 Bei gebrauchten Sachen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für wieder aufbereitete qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die neu hergestellten Sachen gleichstehen. Für diese können Gewährleistungsansprüche entsprechend Ziffer 12.1 innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden.
12.6 Beinhaltet der bestimmungsgemäße Gebrauch der von uns gelieferten Ware Vorgänge der Datenverarbeitung, so ist der Kunde insoweit zur regelmäßigen, mindestens täglichen, Datensicherung nach dem Stand der Technik verpflichtet. Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist beschränkt auf die Höhe des angemessenen Aufwandes zur Herstellung der nicht verfügbaren Daten aus einer entsprechenden Datensicherung.
12.7 Über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
12.8 Die Lieferungen an Händler / Distributoren, obliegen besonderen Vereinbarungen. Im Rahmen der gewährten Rabatte, ist der Händler verpflichtet die etwaige Gewährleistungsanspruche selbst abzuwickeln. Arbeitsaufwand wird vom Händler getragen. Die dazu erforderlichen Ersatzteile werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die defekten Teile müssen, an uns, returniert werden.
Sollte ein Händler keine Möglichkeit die Reparaturen selbst durchzuführen, ist eine Abstimmung mit uns erforderlich damit die Reparatur von uns gemacht wird. Das gilt sofern auch für die entsprechenden jährlichen Wartung bzw. Reparaturen außerhalb der Gewährleistung. Alle diese Tätigkeiten werden, ausschließlich, zwischen Händler und uns abgerechnet.
12.9 Vorstehende Beschränkungen von Ansprüchen gelten nicht, sofern Rechte wegen Mängeln oder Mangelfolgeschäden geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird.
12.10 Garantie / Gewährleistung Ausschluss von Verschleißteilen
Von der Garantie und Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile sowie Betriebsstoffe, da deren Lebensdauer maßgeblich von der Art und Intensität der Nutzung abhängt.
Als Verschleißteile gelten insbesondere:
Lithium-Ionen-Akku │ Räder / Reifen │ Gummiraupen │ Polsterungen (Armlehnen, Sitz, Rückenlehne)
Mechanische Verformungen – einschließlich Brüche – die durch Überlastung entstehen, sind ebenfalls nicht durch Garantie oder Gewährleistung gedeckt.
Garantie- und Gewährleistungsansprüche können ausschließlich im Falle nachweisbarer Produktionsfehler oder werksseitiger Mängel geltend gemacht werden.
12.11 App-Steuerung – Haftungsausschluss
Die von XSTO & DMS® bereitgestellte App-Steuerung ist eine ergänzende Software-Funktion und unterliegt nicht der Gewährleistung oder Garantie.
Die App kann auf Smartphones und Tablets mit den Betriebssystemen iOS und Android installiert werden. Da die App auf einer Vielzahl unterschiedlicher Geräte und Betriebssystemversionen betrieben wird, kann DMS® folgendes nicht garantieren:
- die vollständige Funktionsfähigkeit auf allen Smartphones und Tablets
- die Kompatibilität mit sämtlichen Betriebssystemversionen und deren zukünftigen Updates
- den störungsfreien Betrieb bei gerätespezifischen oder softwarebedingten Kommunikationsproblemen
DMS® übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Fehlfunktionen der App, die auf die Inkompatibilität mit bestimmten Endgeräten oder Betriebssystemversionen zurückzuführen sind. Die vollständige Funktionsfähigkeit des Geräts bleibt von einer etwaigen Fehlfunktion der App unberührt – alle wesentlichen Steuerungsfunktionen sind weiterhin über den integrierten Joystick und die mitgelieferte Fernbedienung verfügbar.
- PRODUKTVERÄNDERUNGEN,
13.1 Veränderungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren, ihre Ausstattung oder Verpackung – einschließlich aufgedruckter oder angebrachter Kennzeichnungen und Warnhinweise – zu verändern, zu entfernen oder durch Dritte verändern bzw. entfernen zu lassen. Dies gilt gleichermaßen für:
beigefügte Unterlagen (z. B. Gebrauchsanweisungen), sowie
von DMS® bereitgestellte Materialien (z. B. Werbematerialien).
Nehmen der Kunde oder ein Dritter Veränderungen gleich welcher Art an der Ware vor, erlöschen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber DMS®, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der vorliegende Mangel in keinerlei Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht.
Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 13.1 und entstehen Dritten dadurch Schäden, für die DMS® im Außenverhältnis haftet, stellt der Kunde DMS® im Innenverhältnis von sämtlichen Drittansprüchen frei, soweit er für die Veränderungen verantwortlich ist.
13.2 Einweisungs- und Informationspflicht
Mit Lieferung der Ware wird dem Kunden ein Web-Link übermittelt, über den die jeweils aktuelle Gebrauchsanweisung jederzeit abgerufen und heruntergeladen werden kann.
Er ist verpflichtet:
die Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch vollständig zu lesen und bei jeder Nutzung zu berücksichtigen,
Endkunden durch geschultes Fachpersonal in Handhabung und Gebrauch der gelieferten Produkte einzuweisen.
Soweit der Kunde die gelieferte Ware an Wiederverkäufer weitergibt, ist er verpflichtet, diesen die vorstehende Einweisungspflicht vertraglich aufzuerlegen.
- Haftung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Produktrückruf
15.1 Mitwirkungspflicht bei Produktrückruf
Liegen DMS® wesentliche Gründe vor – insbesondere aufgrund von Qualitätsmängeln, behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen – ein auf dem Markt bereitgestelltes Produkt zurückzurufen oder eine produktbezogene Sicherheitswarnung zu verbreiten („Produktrückruf”), ist der Kunde verpflichtet, DMS® bei der Vorbereitung und Durchführung des Produktrückrufs bestmöglich zu unterstützen.
15.2 Rückverfolgbarkeit und Weitergabe der Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der gesamten Lieferkette bis zum Endkunden sicherzustellen und DMS® im Falle eines Produktrückrufs die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Soweit der Kunde die gelieferte Ware an Wiederverkäufer weitergibt, hat er diesen die vorstehenden Mitwirkungspflichten vertraglich aufzuerlegen, um eine effiziente Durchführung eines Produktrückrufs zu gewährleisten.
Weitergehende Anforderungen für Medizinprodukte gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 – insbesondere Artikel 25 EU-MDR – bleiben von dieser Regelung unberührt.
15.3 Rückgabepflicht
Auf Aufforderung von DMS® ist der Kunde verpflichtet, alle von einem Rückruf betroffenen Produkte unverzüglich an DMS® zurückzusenden. Dies gilt auch für Produkte, die sich bereits im Besitz von Endkunden oder Wiederverkäufern befinden. Der Kunde hat diese entsprechend aufzufordern, die betroffenen Produkte an ihn zurückzugeben.
15.4 Kostenminimierung und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die mit einem Produktrückruf verbundenen Aufwendungen und Kosten so gering wie möglich zu halten. Ablauf, Umfang und Erforderlichkeit des Rückrufs sind vorab mit DMS® abzustimmen.
Die Geltendmachung pauschaler Aufwendungs- oder Schadensersatzbeträge ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.
- AUFTRAGS-STORNIERUNGEN
Eine Stornierung eines erteilten Auftrags ist nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DMS® möglich.
Im Falle einer genehmigten Stornierung gelten folgende Stornogebühren:
Standard- und Fertigprodukte: 15% des Nettowarenwertes
- Warenrücknahmen
17.1 Grundsatz
Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Waren aus Gründen, die DMS® nicht zu vertreten hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Rücknahme nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DMS® möglich.
17.2 Voraussetzungen der Rücksendung
Bei erteilter Zustimmung sind die betreffenden Waren unter folgenden Bedingungen zurückzusenden:
Originalverpackt und in absolut neuwertigem Zustand
Verpackung vollständig mit allen originalen Aufklebern versehen und in wiederverkaufsfähigem Zustand
Beilage einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung
Transportrisiko und -kosten trägt der Kunde.
17.3 Gutschrift und Rücknahmegebühr
Die Rücknahme erfolgt ausschließlich gegen Gutschrift des Nettowarenwertes, abzüglich einer pauschalen Gebühr für Nichterfüllungsschaden und Wiedereinlagerungskosten in Höhe von:
Pauschale 20 % des Nettowarenwertes
Mindestbetrag 50,00 € netto
17.4 Ausschluss von der Rücknahme
Von der Warenrücknahme grundsätzlich ausgeschlossen sind:
Waren, deren Lieferung mehr als 2 Monate zurückliegt
Individuell gefertigte Produkte
Gebrauchte oder gefüllte Batterien
Artikel mit einem Nettowarenwert unter 100,00 €
- Geräte & Baugruppen Austausch
Unabhängig von der Gewährleistung bietet DMS® Kunden auf Basis einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung an, bestimmte defekte Komponenten gegen generalüberholte Austauschgeräte zu tauschen. Dies gilt insbesondere für folgende Bauteile:
Bedienmodul
Elektronikbauteile
Antrieb und Getriebe
Ladegerät
Räder
Für diesen Service gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
18.1 Qualität der Austauschgeräte
Austauschgeräte sind generalüberholt und befinden sich in technisch einwandfreiem Zustand.
18.2 Rücksendung des defekten Geräts
Der Kunde ist verpflichtet, das defekte Gerät innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt des Austauschgeräts an DMS® zurückzusenden. Transportrisiko und -kosten trägt der Kunde. Das zurückgesandte Gerät geht mit Eingang bei DMS® in deren Eigentum über.
Erfolgt keine Rücksendung innerhalb der genannten Frist, wird dem Kunden das Austauschgerät mit 90 % des Neuverkaufspreises berechnet.
18.3 Anforderungen an das Rücksendegerät
Das zurückgesandte Gerät muss:
dem Austauschgerät in Typ und Ausführung entsprechen, wiederverwendbar sein, und lediglich dem normalen Gebrauch entsprechende Abnutzungsspuren aufweisen.
Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt ausschließlich DMS®.
Werden die Bedingungen nicht erfüllt, wird dem Kunden das Austauschgerät wie folgt berechnet:
Berechnungsgrundlage: 90 % des Neuverkaufspreises
Abzug: Restwert des zurückgesandten Geräts (nach Beurteilung durch DMS®)
- Rücksendeverfahren (RMA)
19.1 Anmeldepflicht und RMA-Nummer
Warenrücksendungen sind schriftlich anzumelden über unser WEB-Service-Portal: https://dm-system.eu/rma-formular/
Grund der Rücksendung
Kundennummer
Lieferscheinnummer
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde einen Materialrückgabeschein mit RMA-Nummer, die der Sendung beizulegen ist.
Bei nicht genehmigten oder unangemeldeten Rücksendungen behält sich DMS® vor: die Annahme zu verweigern, oder eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € netto zu erheben.
19.2 Hygiene- und Kontaminationsschutz
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass zurückgesandte Waren:
nicht durch Infektionserreger kontaminiert sind, und keine gesundheitsgefährdende oder geruchsbelästigende Wirkung aufweisen.
Medizinische Geräte sind vor jeder Rücksendung gemäß Gebrauchsanweisung zu desinfizieren.
Entstehen DMS® Reinigungs- und/oder Desinfektionskosten, wird eine Kostenpauschale von 98,00 € netto in Rechnung gestellt.
- Sonstiges
20.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten EDV-mäßig gesammelt und verarbeitet werden.
20.2 Auf die Rechtsbeziehung der Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
20.3 Es bestehen keine Nebenabreden.
20.4 Wir behalten uns das Recht vor, eine Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse durchzuführen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von DM-System GmbH, in Lichtenau.
Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bühl.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und DMS® gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
21.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt automatisch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten im Rahmen des rechtlich Möglichen am nächsten kommt.